Immobilien Kauf in Griechenland

Rechtliche Grundlagen eines Immobilienkaufs in Griechenland

Der Eigentumsübergang von Immobilien und ihre Registrierung ist in Griechenland ein transparentes, und öffentliches Verfahren. Das Land ist seit Januar 1981 vollwertiges EU-Mitglied und somit gilt die nationale und europäische Gesetzgebung.

Bürger die nicht aus Griechenland stammen, sollten während eines Immobilienkaufes folgenden Schritte unternehmen:

  • Unterzeichnung einer Vollmacht. Dies wird von unserem griechischen Notar in Anwesenheit eines akkreditierten Übersetzers (obligatorisch) durchgeführt. Diese Vollmacht berechtigt den Anwalt, in Ihrem Namen und wärend Ihrer Abwesenheit zu handeln. Sie enthält auch die an den Anwalt übertragenen Befugnisse, um den Grundstückshauptkaufvertrag gegebenenfalls umzuschreiben. Dem Käufer werden somit lange und komplizierte rechtliche Formalitäten und Verfahren erspart.
  • Ihr Rechtsanwalt ist damit und nach Absprache befugt, in Ihrem Namen z.B. Rechnungen zu begleichen, sowie Behördenregistrierungen durchzuführen, oder Steuerzahlungen über Ihr Konto zu tätigen.
  • Der zugelassene Rechtsanwalt überprüft sorgfältig den Zustand der Immobilienregistrierung, die Herkunft und ob Altforderungen (wie bestehende oder frühere Hypotheken, Belastungen oder sonstige Gebühren, bestehende und frühere Verträge und Vereinbarungen usw.) vorliegen. Er legt einen unterzeichneten Bericht vor und bescheinigt Ihnen seine Ergebnisse vor der Transaktion / dem Kaufabschluss.
  • Der zugelassene Rechtsanwalt beantragt eine Steuerbescheinigung und legt sie der lokalen Steuerbehörde vor. Der Steuersatz beträgt 3,09%, wenn die Baugenehmigung vor dem 01.01.2006 ausgestellt wurde, bzw. 24%, wenn sie nach diesem Datum ausgestellt wurde. Die Zahlung von 24% Steuer wird bis zum 31.12.2022 ausgesetzt (Artikel 6, MwSt.-Code, L.2859 / 2000).
  • Beide Parteien (Käufer und Verkäufer) unterzeichnen den Grundstückshauptkaufvertrag in Anwesenheit unseres Notars und eines anerkannten Übersetzers. Nach der Unterzeichnung der Vereinbarung registriert der Anwalt dies in dem griechischen Katasteramt. Damit sind ihre Rechte gesichert und die Immobilienkauftransaktion abgeschlossen.
  • Nachdem der Hauptvertrag unterzeichnet wird, erhält der Käufer alle beglaubigten Unterlagen ins Deutsche übersetzt, zusammen mit der Baugenehmigung, Zertifikat des Energieausweises, Objektübersichtsplan und die topographischen Pläne.

Immobilienkaufvertrag: Gebühren und Nebenkosten

Gebühren Fallbeispiel

Bei einem Immobilienwert € 100.000 und die Steuer 3,09% beträgt, berechnen sich die Ausgaben wie folgt:

– die Anwaltskosten sind festgelegt und betragen in diesem Fall 1,5%* = 1.500 € (plus 24% Mehrwertsteuer, die zu diesem Betrag wird addiert) = 1,860 €
– die Notarkosten liegen bei 1,5%* = 1.500 € (plus 24% Mehrwertsteuer) = 1,860 €
– die Grunderwerbsteuer liegt bei 3,09% = 3.090 €
– die Grundbuch Eintragungskosten liegen  bei  0,5% + 150€= 650 €
– die Maklerprovision beträgt 2% = 2.000 €(plus 24% Mehrwertsteuer)=2.480 €

Der Gesamtbetrag: 9.940 € (Dieser Betrag ist keine Servicegebühr die auf Grundlage des Immobilienpreises berechnet wird)

Die Gebühr variiert je nach Kaufregion zwischen 1,5 % und 2 % des tatsächlichen Immobilienpreises.

 
Wenn der Immobilienpreis € 100.000 und der Steuersatz 24% beträgt, berechnen sich die Ausgaben wie folgt:

– die Anwaltskosten sind festgelegt und betragen in diesem Fall 1,5%* = 1.500 € (plus 24% Mehrwertsteuer) = 1,860 €
– die Notarkosten liegen bei 1,5%* = 1.500 € (plus 24% Mehrwertsteuer) = 1,860 €
– die Grunderwerbsteuerliegt bei 24% = 24.000 €
– die Grundbuch Eintragungskosten liegen bei:100.000 X 0,5% + 150€= 650 €
– die Maklerprovision beträgt 2% = 2.000 €(plus 24% Mehrwertsteuer)=2.480 €

Der Gesamtbetrag: 30,850 € (Dieser Betrag kann nicht als Servicegebühr angesehen werden, die auf Grundlage des Immobilienpreises  berechnet wird)

(Die Zahlung von 24% Steuer wird vorerst bis zum 31.12.2022 ausgesetzt)

Herzlichst

Ihr

Constantin Bagas